Präventivkräfte

Sicherheitsfachkraft
Spezialisten für den Schutz am Arbeitsplatz
Normen und gesetzliche Regelungen schaffen die Rahmenbedingungen für den Schutz der Arbeitskräfte an ihren Arbeitsplätzen. Da jeder Betrieb seine Besonderheiten hat, kümmern sich seit dem Jahr 2001 Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner um die konkrete Situation der Mitarbeiter.
Prävention wird gesetzlich geregelt
Seit dem Inkrafttreten des Arbeitnehmer-Reformgesetzes im Jahr 2001 gelten exakte Vorgaben für die Funktion der Sicherheitsfachkraft und des Arbeitsmediziners. Zu Präventionszwecken müssen diese nämlich pro Kalenderjahr für folgende Zeiten tätig werden:
- 1,2 Stunden pro Arbeitnehmer in Betrieben mit Büroarbeitsplätzen oder mit Arbeitsplätzen mit geringer körperlicher Belastung
- 1,5 Stunden pro Arbeitnehmer in allen sonstigen Betrieben
Fachleute kümmern sich um die Sicherheit
Die Gesamtzeit, die sich daraus für die Prävention am Arbeitsplatz ergibt, wird folgendermaßen aufgeteilt:
- Mindestens 40 Prozent der Gesamt-Präventionszeit sind für die Sicherheitsfachkraft reserviert
- Mindestens 35 Prozent der Gesamt-Präventionszeit sind für den Arbeitsmediziner reserviert
- Für die restliche Zeit können je nach konkreter Gefährdungs- oder Belastungssituation geeignete Fachleute beigezogen werden. Das können Chemiker, Toxikologen, Ergonomen oder Arbeitspsychologen sein.
