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Öffentliche Einrichtungen

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Begehungen

... in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Bediensteten hat die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung in Form von Begehungen durch einen Arbeitsmediziner und durch eine Sicherheitsfachkraft zu erfolgen…

Regelmäßige Begehungen haben mindestens in folgenden Zeitabständen, sowohl durch einen Arbeitsmediziner als auch durch eine Sicherheitsfachkraft, zu erfolgen: