Öffentliche Einrichtungen

Begehungen
... in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Bediensteten hat die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung in Form von Begehungen durch einen Arbeitsmediziner und durch eine Sicherheitsfachkraft zu erfolgen
Regelmäßige Begehungen haben mindestens in folgenden Zeitabständen, sowohl durch einen Arbeitsmediziner als auch durch eine Sicherheitsfachkraft, zu erfolgen:
- in Arbeitsstätten mit 1 bis 10 Dienstnehmern mindestens einmal in zwei Kalenderjahren
- in Arbeitsstätten mit 11 bis 50 Dienstnehmern mindestens einmal pro Kalenderjahr
- Ermitteln und Beurteilen von Gefahren für Bedienstete
- Festlegen von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsplätze
- Einsatz und Verwendung von Arbeitsmitteln
- Einsatz und Verwendung von Arbeitsstoffen
- Erprobung und Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
- Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge
- Stand der Ausbildung und Unterweisung der Bediensteten
- Dokumentieren der IST-Situation
- Dokumentieren von Verbesserungsmaßnahmen
- Information zur Prüffälligkeit, z.B von Schultafeln, Feuerlöscher,
