Gesundheitsschutz

Lärm
Was ist Lärm?
Lärm ist ein unerwünschtes Geräusch; seine Intensität („Lautstärke“)
wird in Dezibel gemessen (dB).
Aufgrund des logarithmischen
Maßstabs zeigt eine Steigerung der Lautstärke um 3 dB
bereits eine
Verdopplung der Lärmintensität an. Die Lautstärke eines normalen Gesprächs beträgt etwa
65 dB,
Schreien erzeugt
etwa 80 dB. Obwohl der Unterschied lediglich 15 dB beträgt, erreicht
das Schreien die
30fache Intensität. Um der unterschiedlichen
Empfindlichkeit des menschlichen
Ohrs für verschiedene
Frequenzen Rechnung zu tragen, verwendet man als Lärmmaß
in A gewichtete Dezibel [dB(A)].
Nicht nur die Intensität des Lärms sagt etwas aus über seine Gefährlichkeit.
Auch die Dauer der Lärmexposition spielt eine große
Rolle. Daher erfasst man über die Zeit gemittelte Geräuschpegel.
Bei der Lärmmessung am Arbeitsplatz legt man für gewöhnlich
einen Achtstundentag zugrunde.
Das Ausmaß der Lärmgefährdung wird durch folgende weitere Faktoren bestimmt:
- Impulshaltigkeit: Gibt es „Geräuschspitzen“ (etwa infolge von
Lichtbögen)? - Frequenz, gemessen in Hertz (Hz). Die Frequenz wird als Tonhöhe wahrgenommen. Der „Kammerton“ (das eingestrichene A) hat beispielsweise eine Frequenz von 440 Hz.
- Zeitliche Verteilung: Wann und wie häufig tritt das Geräusch auf? Lärm bei der Arbeit stellt auch dann eine Belastung dar, wenn er nicht übermäßig laut ist. Auch durch seine Wechselwirkung mit anderen Risiken bei der Arbeit kann Lärm zur Gefährdung der Arbeitnehmer beitragen. Beispielsweise kann er
- das Unfallrisiko erhöhen, indem er Warnsignale übertönt;
- im Zusammenwirken mit bestimmten chemischen Substanzen die Gefahr des Hörverlusts steigern oder
- als Auslöser von arbeitsbedingtem Stress wirken.
Welche Gefahren gehen von Lärm aus?
Die Exposition gegenüber Lärm kann Arbeitnehmer ganz unterschiedlichen
Gesundheits- und Sicherheitsrisiken aussetzen.
- Hörverlust: Die Beschädigung der Haarzellen in der Innenohrschnecke infolge übermäßigen Lärms kann zu Taubheit führen. „In vielen Ländern ist der lärmbedingte Hörverlust die häufigste irreversible Berufskrankheit.“ Schätzungen zufolge übersteigt die Zahl der Menschen mit Gehörschäden in Europa die Einwohnerzahl Frankreichs.
- Physiologische Effekte: Die Belastung durch Lärm hat nachweisliche Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System, in deren Folge Katecholamine freigesetzt werden und der Blutdruck steigt. Erhöhte Katecholamin-Blutwerte (hierzu zählt auch der Adrenalinspiegel) sind eine Begleiterscheinung von Stress.
- Arbeitsbedingter Stress: Arbeitsbedingter Stress geht selten auf eine einzelne Ursache zurück, sondern ergibt sich in der Regel aus dem Zusammenwirken mehrerer Risikofaktoren. Lärm in der Arbeitsumgebung kann schon bei geringer Intensität Stress auslösen.
- Erhöhtes Unfallrisiko: Hohe Lärmpegel erhöhen das Unfallrisiko, indem sie das Hören und die sprachliche Verständigung erschweren. Arbeitsbedingter Stress (u. a. infolge der Lärmbelastung) vergrößert dieses Problem.
Rechtsvorschriften
Im Jahr 2003 wurde die Richtlinie 2003/10/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz
von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung
durch physikalische Einwirkungen (Lärm) erlassen.
Diese Richtlinie muss bis zum 15. Februar 2006 in die nationale
Gesetzgebung der Mitgliedstaaten integriert werden (1).
Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie besagt, dass unter Berücksichtigung
des technischen Fortschritts und der Verfügbarkeit
entsprechender Mittel „die Gefährdung aufgrund der
Einwirkung von Lärm am Entstehungsort ausgeschlossen
oder so weit wie möglich verringert werden“ muss. In der
Richtlinie wird außerdem ein neuer Tages-Expositionsgrenzwert
von 87 dB(A) festgesetzt.
Pflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor
lärmbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz
zu schützen. Geeignete Maßnahmen sind:
- eine Gefährdungsbeurteilung, die Lärmmessungen beinhalten kann, aber auch sämtliche Quellen lärmbedingter Gefahren (z. B. Unfälle und Hörverlust) erfassen soll;
- die Umsetzung eines auf der Gefährdungsbeurteilung
basierenden Maßnahmenpakets mit folgenden Zielen:
- Beseitigung der Lärmquellen, wo immer dies möglich ist,
- Lärmbegrenzung am Entstehungsort,
- Verringerung der Lärmbelastung durch eine geeignete Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung, Kennzeichnungspflicht
und Zutrittsbeschränkungen für alle Bereiche, in denen mit Lärmpegeln von mehr als 85 dB(A) zu rechnen ist,
- Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen als letztes Mittel; - Unterrichtung, Anhörung und Unterweisung der Arbeitnehmer zu bestehenden Gefahren, lärmarme Arbeitsweisen und die Anwendung von Lärmschutzmitteln;
- Überwachung der Risiken und Überprüfung der Präventivmaßnahmen,
gegebenenfalls auch Gesundheitsüberwachung.
