Öffentliche Einrichtungen

Gefährdungsbeurteilung
... der Dienstgeber hat bei der Gestaltung der Arbeitsstätten, Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge, bei der Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, beim Einsatz der Bediensteten sowie bei allen Maßnahmen zum Schutz der Bediensteten bestehende Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen
- Ermitteln und Beurteilen von Gefahren
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsplätze
- Einsatz und Verwendung von Arbeitsmitteln
- Einsatz und Verwendung von Arbeitsstoffen
- Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgängen
- Stand der Ausbildung und Unterweisung der Bediensteten
- Dokumentieren der IST-Situation
- Dokumentieren von Verbesserungsmaßnahmen
- Information zur Prüffälligkeit, z.B von Schultafeln, Feuerlöscher,
