Gesundheitsschutz

Erste Hilfe
Pflaster alleine reichen nicht
Wenn am Arbeitsplatz das Blut spritzt und das Opfer mit schmerzverzerrtem Gesicht um Hilfe schreit, dann gilt es
- einen kühlen Kopf zu bewahren und
- die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen.
ArbeitgeberInnen übernehmen generell Verantwortung für die in ihrem Betrieb beschäftigten Personen und haben daher auch dafür zu sorgen, dass im Fall eines Unfalls die richtigen Maßnahmen gesetzt werden.
Wo hängt der Verbandskasten?
Zur Grundausstattung jedes Betriebes muss ein Verbandkasten zählen, der der ÖNORM Z 1020 entspricht.
Folgende Grundsätze gelten für den Betriebs-Verbandskasten:
- Er hängt an einer leicht zugänglichen und gut sichtbaren Stelle.
- Der Inhalt wird regelmäßig auf Vollständigkeit, Verwendbarkeit und Hygiene überprüft.
- Der Verbandskasten enthält keine Medikamente.
Inhalt, Größe und Anzahl der Verbandskästen richtet sich nach:
- Der Anzahl der Beschäftigten
- Dem Verletzungsrisiko
- Der Erreichbarkeit – mehr als drei Minuten darf es nicht dauern, bis Erste Hilfe geleistet wird.
Funktioniert die Erste Hilfe?
Ab einer Betriebsgröße von fünf Mitarbeitern sind ein oder mehrere Ersthelfer auszubilden. Bei Rettungsübungen kann überprüft werden, wie effizient die Hilfe im Ernstfall funktioniert:
- Wie lange dauert es, bis ein verletzter Mitarbeiter registriert wird?
- Funktioniert die Zusammenarbeit der Helfer?
- Sind wichtige Informationen (Telefonnummern, Erste-Hilfe-Regeln) rasch verfügbar?
- Klappt die innerbetriebliche Kommunikation?
- Wie schnell sind die externen Einsatzkräfte vor Ort?
Um Rettungs- und Feuerwehrleuten die Orientierung auf einem großen Firmengelände zu erleichtern, kann ein Lotsendienst organisiert werden.
Es wird empfohlen, Rettungsübungen zu dokumentieren – eventuell auch mit einer Videokamera. Bei einer nachfolgenden Analyse können wertvolle Erkenntnisse gewonnen und Verbesserungen durchgeführt werden.
