Arbeitnehmerunterweisung

Arbeitnehmer-Unterweisung
Konkrete Hilfestellung
Jeder Arbeitsplatz hat seine Tücken und wer diese nicht kennt, läuft Gefahr, einen mehr oder weniger folgenschweren Fehler zu begehen. Daher ist es unbedingt notwendig, die Arbeitskräfte vor Beginn ihrer Tätigkeit an zu schulen und zu unterweisen.
Exakt geregelt
Die Unterweisung laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§14) besteht aus Anweisungen, die Einfluss auf das Verhalten und die Handlungen des Arbeitnehmers nehmen. Im Mittelpunkt der Unterweisung steht der konkrete Arbeitsplatz beziehungsweise die aktuelle Tätigkeit des Mitarbeiters. Die Form der Unterweisung ist dem Erfahrungs- und Ausbildungsstand des zu Unterweisenden anzupassen.
Verpflichtung zur Unterweisung
Unterweisungen sind verpflichtend durchzuführen,
- wenn eine Tätigkeit erstmalig aufgenommen wird,
- wenn der/die Arbeitnehmer/in einen neuen Arbeitsplatz erhält oder sich der Aufgabenbereich ändert,
- wenn neue Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Arbeitsverfahren zur Anwendung kommen,
- nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen,
- sowie wenn eine Arbeitsplatz-Evaluierung die Notwendigkeit einer Unterweisung ergeben hat.
Der Blick wird geschärft
Schulungen und Unterweisungen sollen den Blick der ArbeitnehmerInnen für das Erkennen von Gefahren schärfen und sie befähigen, Gefahren zu beseitigen. Geübt wird das Verwenden Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Ganz generell werden die MitarbeiterInnen motiviert, sich sicherheitsbewusst zu verhalten. Aufgeklärt wird auch über die gesetzlichen Grundlagen, die für die konkrete Tätigkeit zu beachten sind.
